Abfall- und Verpackungsrecht. Ein fester Ansprechpartner, deutschlandweit.

Externer Abfall­beauftragter
& PPWR

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iconFür deutsche Unternehmen

Externer Abfallbeauftragter: fachkundige Betreuung, ohne eine eigene Stelle aufzubauen.

Was ich für Sie übernehme

  • Ich überwache die Abfallströme im Betrieb und prüfe die Verwertungswege.
  • Ich führe und kontrolliere Nachweise, Belege und Betriebstagebücher.
  • Ich erstelle Jahresübersichten und die von Behörden verlangten Meldungen.
  • Ich unterweise Mitarbeitende und begleite den Behördenkontakt.
  • Ich bereite den Betrieb auf Zertifizierungen und interne Audits vor.
  • Ich optimiere Entsorgungsprozesse und deren Kosten.
iconFür ausländische Hersteller

Bevollmächtigter nach PPWR für Unternehmen, die Waren auf dem deutschen Markt bereitstellen.

Was ich für Sie übernehme

  • Ich kläre, welche Verpackungspflichten für Ihr Unternehmen in Deutschland gelten.
  • Ich registriere Verpackungen in LUCID und ordne die Unternehmensdaten.
  • Ich erstelle Mengenmeldungen und halte die Fristen im Blick.
  • Ich organisiere die Systembeteiligung für Rücknahme und Verwertung.
  • Ich übernehme die Funktion des Bevollmächtigten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Ich führe die Kommunikation mit Behörden und Dienstleistern in Deutschland.
iconÜber mich

Marcin Durlo, Beratung im Abfall- und Verpackungsrecht. Persönlich, praxisnah und verständlich, auch für Unternehmen ohne eigene Fachabteilung.

Praca w zakładzie gospodarki odpadami
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Arbeitsweise

  • Erst prüfen, dann handeln
  • Klare Sprache statt Paragrafen
  • Feste Ansprechperson
  • Betreuung nach tatsächlichem Bedarf

Zwei Wege, ein Berater

Ich unterstütze Unternehmen bei der Organisation und Überwachung ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft und bei den Pflichten aus der PPWR und dem deutschen Verpackungsrecht. Die Betreuung kann deutschlandweit erfolgen. Für ausländische Unternehmen ist die Kommunikation auch auf Polnisch möglich.

  • Externer Abfallbeauftragter
  • PPWR-Bevollmächtigter
  • Vorbereitung auf Zertifizierungen
  • Deutsch und Polnisch
iconFAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Im kurzen Gespräch lässt sich meist schneller klären, welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten.

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Er übernimmt von außen die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall: Überwachung der Abfallströme, Prüfung von Nachweisen und Betriebstagebüchern, Jahresübersichten, Unterweisungen sowie die Unterstützung bei Behördenkontakten, ohne eine eigene interne Stelle im Unternehmen.

Zum Beispiel für Produktions- und Industriebetriebe, Recycling- und Entsorgungsunternehmen, Logistikunternehmen, Lager- und Handelsbetriebe sowie Unternehmen mit regelmäßig anfallenden oder besonders zu überwachenden Abfallströmen.

Vor allem Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands: Hersteller, Händler, E-Commerce-Unternehmen und Exporteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem deutschen Markt bereitstellen.

Ja, soweit gesetzlich erforderlich und zulässig und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zuvor prüfe ich, welche Pflichten konkret bestehen und welche Rolle das Unternehmen in der Lieferkette hat.

Die Beratung kann deutschlandweit erfolgen. Für ausländische Unternehmen wird die Kommunikation auch in deutscher und polnischer Sprache angeboten.

Kostenloses Erstgespräch, unverbindlich und ohne Vorbereitung.

Ihre Pflichten
kurz geklärt

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durlomarcin@gmail.com